Arbeitsrecht

Ein zentraler Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ist das Arbeitsrecht. Es werden in diesem Gebiet sämtliche Unterbereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts abgedeckt. Erfasst werden auch die Berührungspunkte zu den angrenzenden Rechtsgebieten. Es sind diese u.a. das Sozialrecht, das Insolvenzrecht, das Strafrecht sowie auch das Handels- und Gesellschaftsrecht . Erklärtes Ziel der Kanzlei ist es, in diesem Fachgebiet regional eine Spitzenstellung einzunehmen.

Sowohl Herr Rechtsanwalt Michael Holz wie auch Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Sandmann führen den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Erste Erfahrungen in diesem Fach konnten beide Partner schon während ihrer Tätigkeit Anfang der 90er Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität Augsburg (Lehrstuhl Prof. Buchner) sammeln.

Herr Rechtsanwalt Michael Holz wechselte 1993 in die Anwaltschaft, in der er bereits 1994 Partner der Kanzlei Metzenmacher & Holz in Augsburg wurde. Er blieb dabei dem Arbeitsrecht treu und spezialisierte sich auf diesem Gebiet. Er ist seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Durch die steigende Anzahl von Firmenmandaten konnte gerade im Arbeitsrecht ein Qualitätsmanagement entwickelt werden, welches bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses beginnt. Hierdurch werden nicht nur viele Fehler, sondern auch unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen und damit Kosten gespart.

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Sandmann begann nach dem Studium seine Laufbahn als Wissenschaftler an der Universität Augsburg. Er promovierte dort 1996 mit einem Thema über Europäische Betriebsräte und habilitierte sich im Jahre 2000 zu Fragen der Haftung von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Geschäftsführern. Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Sandmann war damit schon vor seiner anwaltlichen Tätigkeit mit sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts befasst und konnte diese wissenschaftlich durchdringen. Gleichwohl zog es ihn 2001 in die Anwaltschaft. Prof. Dr. Bernd Sandmann kann zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen mit deutlichem Schwerpunkt im Arbeitsrecht aufweisen. Er ist Mitautor des von Henssler/Wilhelmsen/Kalb herausgegebenen arbeitsrecht­lichen Standardwerks. Der Titel Fachanwalt für Arbeitrecht 2005 und die Verleihung der Professorenwürde 2007 waren die äußerlichen Früchte dieser Tätigkeit.

Abgerundet wird das Bild durch die Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Daniela Metzenmacher sowie Herrn Rechtsanwalt Yahya J. Farschtschi.

Frau Rechtsanwältin Daniela Metzenmacher ist selbst Fachanwältin für Strafrecht. Sie hat das Arbeitsstrafrecht zu einer ihrer Kernkompetenzen ausgebaut und wird regelmäßig bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit ordnungswidrigkeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Bezug in die Betreuung des Mandats mit eingebunden.

Zusätzliche Unterstützung erfolgt durch Herrn Rechtsanwalt Yahya J. Farschtschi. Er ist seit 2009 in der Kanzlei tätig und gerade dabei das Arbeitsrecht zu einem seiner Schwerpunkte aufzubauen.