Arbeitsrechtslexikon


Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmerbegriff war und ist umstritten. Hintergrund ist die hohe Belastung der Vergütungi des Arbeitnehmers mit Lohnnebenkosten, denen nach Ansicht vieler keine angemessenen Gegenleistungen gegenüber stehen. Hinzu kommt der oftmals bestehende Wunsch des Arbeitgebers keine festen Bindungen zum Arbeitnehmer einzugehen (Stichwort: Kündigungsschutzi). Eine selbständige Tätigkeit erscheint deshalb oftmals attraktiver.

Die Abgrenzung des Arbeitnehmers zum selbständig Tätigen erfolgt mit Hilfe des Begriffs der persönlichen Abhängigkeit und kann im Einzelfall zu großen Schwierigkeiten führen. Abgestellt wird auf die Merkmale der Weisungsgebundenheit, der Eingliederung in den Betrieb, darauf ob die ganze Arbeitskraft geschuldet wird. Die Bezeichnung als Arbeitnehmers/Selbst­ständigen, die Entlohnung durch festes Gehalt oder erfolgsabhängige Vergütung sowie auf das Unternehmerrisiko und die Unternehmerinitiative sind demgegenüber nur von nachgeordneter Bedeutung.

Eine fehlerhafte Einstufung des Beschäftigten kann für den Arbeitgeber zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen durch nach zu entrichtende Sozialabgaben führen (siehe Scheinselbstständigkeit).