Arbeitsrechtslexikon
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- Krankheit
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Krankheiti ist ein regelwidriger Körper-, oder Geisteszustand, der der Heilbehandlung bedarf. Krankheit kann zur Arbeitsunfähigkeit führen. In diesem Fall schuldet der Arbeitgeber nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) Lohn auch ohne Arbeit (siehe: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalli).
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Hiermit verbundene Komplikationen sind von einer Krankheit abzugrenzen, vgl. § 11 MuSchG.
U.U. kann die Krankheit des Arbeitnehmers eine personenbedingte Kündigungi rechtfertigen. Dies muss im Einzelfall durch arbeitsrechtliche Beratung durch einen auf Arbeitsrechti spezialisierten Anwalt abgeklärt werden.



