Familienrecht
Weiteres Tätigkeitsgebiet der Rechtsanwälte Metzenmacher Holz Sandmann ist das Familienrecht. Es ist ebenfalls Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander sowie gegenüber Außenstehenden. Hierzu zählen insbesondere das Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht, das Sorgerecht sowie das eheliche Güter- und Vermögensrecht, aber auch das Recht der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft sowie das der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mitumfasst sind weiter auch die Rechtsgebiete der Betreuung, Abstammung und Adoption.
Betreut wird dieser Bereich vornehmlich durch Herrn Rechtsanwalti Yahya Jonas Farschtschi, welcher auch das internationale Familienrecht, also familienrechtliche Angelegenheiten mit Auslandsbezug, so vor allem bei binationalen bzw. internationalen Ehen oder Auslandsvermögen, bearbeitet.
Die zunehmende Komplexität und Internationalisierung des Familienrechts verbunden mit der langfristigen Bedeutung der in diesem Bereich zu regelnden Angelegenheiten erfordert in aller Regel eine umfassende und rechtzeitige anwaltliche Beratung und Begleitung. Nicht ohne Grund besteht im Familienrecht für viele Regelungsbereiche bereits in erster Instanz ein Anwaltszwang.
Mit der wirtschafts- und haftungsrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei Metzenmacher Holz Sandmann werden unter zusätzlicher Ausschöpfung der jeweiligen Fachressourcen der Rechtsanwälte Daniela Metzenmacher, Michael Holz und Prof. Dr. Bernd Sandmann gemeinsam auch umfangreiche Vermögensauseinandersetzungen einfach und qualitativ hochwertig bearbeitet.



