Keine Abgeltung von Urlaub bei unwirksamer Kündigung
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAGi) vom 17.5.2011 - 9 AZR 189/10 ist ein Lehrstück über die Tücken des Kündigungsrechts. In dem betreffenden Fall wurde ein Arbeitnehmeri gekündigt und gleichzeitig unter Anrechnung auf seinen Urlaubi von der Arbeitsleistung freigestellt. Seit Erhalt der Kündigung hatte der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber auch nicht mehr gearbeitet. Nach gewonnenem Kündigungsschutzprozess verlangte der Arbeitnehmer nicht nur Lohnnachzahlung, sondern auch den in der Zwischenzeit erdienten Urlaub. Das BAG gab ihm Recht. Die von dem Arbeitgeber ausgesprochene Freistellungi beziehe sich nur auf die Zeit bis zum Ablauf der beabsichtigten Kündigungsfristi. Danach wurde keine Regelung getroffen. Der Arbeitnehmer kann trotz Nichtleistung neben einer Nachzahlung seiner ihm zustehenden Vergütungi auch den zwischenzeitlich erdienten Urlaub verlangen.



